2013: Freitag der 13. Rauchmeldertag

Sinnvolles Geschenk

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Rauchwarnmelderpflicht in 13 Bundesländern – nicht alle sind informiert

In der überwiegenden Zahl der Bundesländer ist jeder Eigentümer zum Einbau der Rauchwarnmelder verpflichtet. Diese Pflicht ist in der jeweiligen Landesbauordnung verankert. Während Vermieter zumeist gut informiert sind, ist vielen Eigenheimbesitzern ihre Verantwortung nicht bewusst. Die Feuerwehren und das Forum Brandrauchprävention appellieren besonders auch an die privaten Hausbesitzer, Rauchwarnmelder zu installieren, um ausreichend geschützt zu sein.

Bayernregelung

„Einbaupflicht für Neu- und Umbauten seit dem 01.01.2013“, weis Fachbereichsleiter für Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung im Landkreis Neustadt Waldnaab Thomas Mathes. Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017. „Ein viel zu langer Zeitraum“, findet Kommandant Mathes. In Schlafräume, Kinderzimmer, Flure die zu Aufenthaltsräumen führen, ist  daher mindestens ein Rauchwarnmelder einzubauen. Verantwortlich für den Einbau ist  der Eigentümer,  für die Betriebsbereitschaft der Besitzer. Bei Mietwohnungen der Mieter.

Gesetzesgrundlage

Am 25.09.2012 wurde der „Gesetzesentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Baukammerngesetzes“ im Bayerischen Landtag eingebracht. Bereits am 11.12.2012 wurde das Gesetz unterzeichnet. Diese Gesetzesänderung trat in Bezug auf Art. 46 BayBO am 1. Januar 2013 in Kraft.

Aufklärung wichtig

Um seinen Bürger die beste Information diesbezüglich zu kommen zu lassen hat sich Gemeindeoberhaupt Bürgermeister Lorenz Enslein mit dem Wurzer Kommandanten etwas besonderes einfallen lassen. In Jedem Briefkasten der Gemeinde Püchersreuth (Lkr. NEW) wird daher zum heutigen Rauchmeldertag eine Informationsunterlage  zu finden sein. Darauf wird auf allgemeine wie detaillierte Angaben zur Beschaffung, Montage wie auch dem richtigen Umgang mit den kleinen Lebensrettern hingewiesen. „Die Bürger informieren, eine wichtige Aufgabe der Kommune“, so das Gemeindeoberhaupt.

Qualität für Rauchmelder in Langzeiteinsatz

Für Rauchwarnmelder in privaten Haushalten können sich Verbraucher auf der Suche nach einem langlebigen Produkt an dem unabhängigen Qualitätszeichen „Q“ orientieren. Ähnlich wie andere Gütesiegel gewährleistet das „Q“, dass der gekennzeichnete Rauchmelder ausgewählte Qualitätskriterien erfüllt, unter anderem eine 10-jährige Lebensdauer.
Alle Informationen zur Rauchwarnmelderpflicht und zu Rauchmeldern allgemein finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de, oder Sie fragen Ihre örtliche Feuerwehr.